Mitglied werden

Sich im Miet- oder Pachtrecht, bei der Nutzung von Erholungsgrundstücken, in Rechtsfragen des selbstgenutzten Wohneigentums, bei immer noch offenen Vermögensfragen oder sonstigen Besitzrechten zurecht zu finden, ist wegen der Kompliziertheit der jeweiligen Rechtsmaterie für den Laien zumeist unmöglich - ganz abgesehen davon, dass eine Interessenvertretung gegenüber dem Gesetzgeber, Institutionen oder Organisationen für den Einzelnen oft problematisch ist.

Unsere Vereinigung hat sich der Interessenvertretung von Mieter, Nutzern und selbstnutzenden Eigentümer verschrieben. Wir verfügt über Rechtsberater, die Sie in allen den Fragen individuell beraten und - soweit erforderlich - außergerichtlich vertreten.

Allerdings müssen Sie, um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können, Mitglied im Verein sein.
 

Wie kann man die Mitgliedschaft in unserer Vereinigung erwerben?

Nichts leichter als das: Auf unserer Seite finden Sie die erforderliche Beitrittserklärung. Informieren Sie sich bitte über unsere Satzung, sowie unsere Finanz- und Beitragsordnung und entscheiden Sie, ob die Vereinigung Ihren Problemen und Erwartungen gerecht werden kann. Eine Mitgliedschaft für Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken, die ihr Eigentum nicht selbst nutzen, ist grundsätzlich nicht möglich. Für die Mitgliedschaft in Vereinen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch wenn die Mitgliedschaft nur online geschlossen wird. Der Mitgliedsbeitrag für Mieter von Wohnungen gliedert sich in den Beitrag zzgl. der Gebühr für die Rechtsschutzversicherung. Für Nutzer von Erholungsgrundstücken und selbstnutzende Eigentümer können wir eine Rechtsschutzversicherung für das Grundstück und/oder das Gebäude anbieten.